Grundsteuerreform 2022: Alle Änderungen im Überblick
Durch die Grundsteuerreform 2022 verändert sich die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sind nun verpflichtet, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Doch warum hat das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung eigentlich als verfassungswidrig beurteilt und was müssen Immobilienbesitzer jetzt alles beachten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen hält der folgende Ratgeber für Sie bereit.
Was ist die Grundsteuer und wie wurde sie bislang berechnet?
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine jährliche Abgabe an das Finanzamt, die von allen Grundstückseigentümern zu zahlen ist – unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Auch die Größe und die Art der Bebauung sind für die Grundsteuerpflicht unerheblich.
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt, in der die Immobilie sich befindet. Bislang erfolgte die Berechnung mithilfe des sogenannten Einheitswerts. Da dieser in den alten Bundesländern von 1935 und in den neuen von 1964 stammt, entschied das Bundesverfassungsgericht 2018, dass die Grundsteuerberechnung mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist und reformiert werden muss.
Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2022?
Durch die Grundsteuerreform 2022 verliert der Einheitswert seine Gültigkeit als Berechnungsgrundlage. Die bisher genutzte Formel, bestehend aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz, verändert sich hingegen nicht. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt ermittelt, und zwar auf Grundlage einer Feststellungserklärung, die von jedem Eigentümer beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist – erstmalig im Jahr 2022 und dann alle sieben Jahre.
Bei der Festlegung der Steuermesszahl kommt es darauf an, wie das Grundstück genutzt wird:
- Grundsteuer A: agrarische Nutzung
- Grundsteuer B: bauliche Nutzung
- Grundsteuer C: unbebaute Grundstücke
Die Grundsteuer C mit ihrem hohen Hebesatz wurde erst durch die Grundsteuerreform wieder eingeführt. Sie soll Eigentümer dazu motivieren, ihre Grundstücke zu bebauen, um die Steuerlast zu verringern.
Ich bin Eigentümer einer Immobilie – was muss ich nun tun?
Als Eigentümer einer Immobilie müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies geht nur in digitaler Form über das Online-Steuerportal Elster. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sofern Sie noch nicht bei Elster registriert sind, müssen Sie zunächst einen Authentifizierungscode anfordern. Da dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Sie sich frühzeitig um Ihren Elster-Zugang kümmern.
Bei der Grundsteuererklärung müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:
- zur Grundstücksfläche
- zur Grundstückslage
- zum Bodenrichtwert
- zur Art des Gebäudes
- zur Wohnfläche
- zum Baujahr des Gebäudes
Ab wann muss ich die veränderte Grundsteuer zahlen?
Die Grundsteuerreform wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Finanzämter müssen mehr als 35 Millionen Grundstücke neu bewerten, weshalb die neue Grundsteuer erst 2025 fällig wird. Bei der Höhe kann es zu Änderungen kommen. Dabei gilt: Wer von der bisherigen Regelungen profitiert hat, zahlt in Zukunft gegebenenfalls etwas mehr.
Für eine individuelle Beratung zum Thema Grundsteuerreform kontaktieren Sie uns gerne. Das Team vom Immobilien Office Gießen ist für Sie da und berät Sie ganz individuell.