Kalender von Januar 2024 mit einem Ladekabel und einem Thermostat

Gebäudeenergie­gesetz: Das ändert sich 2024

Das Gebäudeenergiegesetz erlebt regelmäßig Aktualisierungen, um den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Immobiliensektor gerecht zu werden. Die neuesten Entwicklungen dieses Gesetzes bringen wichtige Neuerungen mit sich, die für Eigentümer, Investoren und Bauherren von immenser Bedeutung sind. Wir geben Ihnen einen detaillierten Einblick in die aktuellen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine zentrale gesetzliche Regelung in Deutschland, die die energetische Effizienz von Gebäuden fördert. Das GEG legt Standards und Anforderungen fest, die für Neubauten, Sanierungen und den Betrieb von Gebäuden verbindlich sind. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das Gebäudeenergiegesetz umfasst unter anderem Vorgaben für den Wärmeschutz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz von Heizungs- und Klimaanlagen. Es regelt zudem die energetische Bewertung von Gebäuden, die Ausstellung von Energieausweisen und die Einhaltung von Energieeinsparmaßnahmen.

Diese Neuerung gilt ab 2024

Ab dem Jahr 2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die die Nutzung erneuerbarer Energien in der Heiztechnik vorantreibt: Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Die Vorgabe zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien signifikant zu erhöhen. Dadurch wird nicht nur der CO2-Fußabdruck von Gebäuden maßgeblich verringert, sondern es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für die Nutzung von umweltfreundlichen Energieträgern wie Solarenergie, Biomasse, Wärmepumpen oder Geothermie.

Für wen gilt die verpflichtende Nutzung von erneuerbaren Energien?

Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Bestandsimmobilien oder Neubauimmobilien handelt. Für Neubauimmobilien gilt ab 2024 die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen muss. Dabei soll der Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich reduziert werden, um die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken.

Für Bestandsimmobilien besteht keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Diese können weiterhin genutzt werden, selbst im Falle eines Schadensfalls. Wenn eine Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, greifen Übergangsfristen, um eine neue Heizung nach neuen Standards einzubauen. Ist die Heizung kaputt und nicht mehr zu reparieren, gelten grundsätzlich Übergangsfristen von drei Jahren. Bei Gasetagenheizungen können die Übergangsfristen sogar bis zu 13 Jahre betragen. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.

Für Eigentümer über 80 Jahre, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, entfällt bei einer defekten Heizung die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbares Heizen. Diese Befreiung gilt auch beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. Damit soll älteren Eigentümern eine gewisse Flexibilität und finanzielle Erleichterung gewährleistet werden.

Wenn Sie weitere Fragen oder Beratung zu den Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes und deren Auswirkungen auf Ihre Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser kompetentes Team von Immobilien Office Gießen freut sich darauf, Ihnen mit individuellem Rat und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Immobilienbereich.