Energetische Sanierung eines Daches mit Dämmung

Energetische Sanierung: Das sollten Sie wissen

Die Bedeutung der energetischen Sanierung von Immobilien ist heute größer denn je. Angesichts des steigenden Energieverbrauchs, steigender Energiepreise und des umweltbewussten Denkens ist es unerlässlich, dass wir unsere Gebäude energieeffizienter gestalten. Eine zeitgemäße Sanierung senkt nicht nur Ihren Energieverbrauch, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie. Wir geben Ihnen einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und Anforderungen im Bereich der energetischen Sanierung.

Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren und seine Energieeffizienz zu verbessern. Indem wir unsere Immobilien energetisch optimieren, tragen wir nicht nur dazu bei, den Klimawandel einzudämmen, sondern wir erzielen auch langfristige Kosteneinsparungen, da der Energieverbrauch reduziert wird. Zudem steigert eine energetische Sanierung den Wert der Immobilie und verbessert das Raumklima, was zu einem höheren Wohnkomfort führt.

Welche Maßnahmen gehören zu einer energetischen Sanierung?

Im Rahmen einer energetischen Sanierung gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen werden können, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren. Dazu zählen unter anderem die Dämmung von Wänden, Dachböden und Kellern, der Austausch alter Fenster und Türen gegen energieeffiziente Modelle, die Optimierung der Heizungs- und Lüftungssysteme sowie die Integration von erneuerbaren Energien wie Solaranlagen oder Wärmepumpen. Jede dieser Maßnahmen zielt darauf ab, den Wärmeverlust zu minimieren und den Energiebedarf des Hauses zu senken. Durch eine professionell durchgeführte energetische Sanierung kann der Energieverbrauch um bis zu 50 Prozent reduziert werden, was nicht nur zu deutlich niedrigeren Heizkosten führt, sondern auch zu einem spürbar verbesserten Raumklima und Wohnkomfort.

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Ein Sanierungsfahrplan ist ein Instrument zur Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung. Er dient als Leitfaden, um schrittweise und strukturiert verschiedene Maßnahmen zu identifizieren und zu priorisieren. Der Sanierungsfahrplan basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und berücksichtigt individuelle Bedürfnisse, Zielsetzungen und finanzielle Möglichkeiten. Er zeigt auf, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollten, um die größtmögliche energetische Verbesserung und Kosteneffizienz zu erzielen. Durch die Verwendung eines Sanierungsfahrplans können Sie als Immobilieneigentümer sicherstellen, dass Ihre energetische Sanierung systematisch und nachhaltig erfolgt, um optimale Ergebnisse zu erzielen und den Wert Ihrer Immobilie langfristig zu steigern.

Benötige ich Unterstützung von Experten?

Bei einer energetischen Sanierung gibt es viele Aspekte und technische Details zu beachten, die für Laien oft schwer zu überblicken sind. Daher ist es ratsam, sich professionelle Hilfe für die Einschätzung und Umsetzung der Maßnahmen zu holen. Experten wie Energieberater oder Fachleute für energetische Sanierung verfügen über das notwendige Fachwissen, um eine umfassende Analyse des Gebäudes durchzuführen und individuelle Sanierungsvorschläge zu entwickeln. Sie berücksichtigen dabei nicht nur technische Aspekte, sondern auch finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen sowie Fördermöglichkeiten. Durch ihre Erfahrung und Expertise können sie mögliche Schwachstellen identifizieren, die optimale Kombination von Maßnahmen empfehlen und eine realistische Kosten-Nutzen-Analyse erstellen. Die professionelle Unterstützung gewährleistet zudem eine fachgerechte Ausführung der Sanierungsarbeiten und damit langfristig maximale Energieeinsparungen und Werterhaltung der Immobilie.

Sie haben Fragen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie oder benötigen professionelle Unterstützung? Das Team von Immobilien Office Gießen steht Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

Kalender von Januar 2024 mit einem Ladekabel und einem Thermostat

Gebäudeenergie­gesetz: Das ändert sich 2024

Das Gebäudeenergiegesetz erlebt regelmäßig Aktualisierungen, um den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Immobiliensektor gerecht zu werden. Die neuesten Entwicklungen dieses Gesetzes bringen wichtige Neuerungen mit sich, die für Eigentümer, Investoren und Bauherren von immenser Bedeutung sind. Wir geben Ihnen einen detaillierten Einblick in die aktuellen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine zentrale gesetzliche Regelung in Deutschland, die die energetische Effizienz von Gebäuden fördert. Das GEG legt Standards und Anforderungen fest, die für Neubauten, Sanierungen und den Betrieb von Gebäuden verbindlich sind. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Das Gebäudeenergiegesetz umfasst unter anderem Vorgaben für den Wärmeschutz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz von Heizungs- und Klimaanlagen. Es regelt zudem die energetische Bewertung von Gebäuden, die Ausstellung von Energieausweisen und die Einhaltung von Energieeinsparmaßnahmen.

Diese Neuerung gilt ab 2024

Ab dem Jahr 2024 tritt eine wichtige Neuerung in Kraft, die die Nutzung erneuerbarer Energien in der Heiztechnik vorantreibt: Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen. Die Vorgabe zielt darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien signifikant zu erhöhen. Dadurch wird nicht nur der CO2-Fußabdruck von Gebäuden maßgeblich verringert, sondern es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für die Nutzung von umweltfreundlichen Energieträgern wie Solarenergie, Biomasse, Wärmepumpen oder Geothermie.

Für wen gilt die verpflichtende Nutzung von erneuerbaren Energien?

Die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Bestandsimmobilien oder Neubauimmobilien handelt. Für Neubauimmobilien gilt ab 2024 die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen muss. Dabei soll der Einsatz fossiler Brennstoffe deutlich reduziert werden, um die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken.

Für Bestandsimmobilien besteht keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Diese können weiterhin genutzt werden, selbst im Falle eines Schadensfalls. Wenn eine Heizung kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, greifen Übergangsfristen, um eine neue Heizung nach neuen Standards einzubauen. Ist die Heizung kaputt und nicht mehr zu reparieren, gelten grundsätzlich Übergangsfristen von drei Jahren. Bei Gasetagenheizungen können die Übergangsfristen sogar bis zu 13 Jahre betragen. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren.

Für Eigentümer über 80 Jahre, die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, entfällt bei einer defekten Heizung die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbares Heizen. Diese Befreiung gilt auch beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. Damit soll älteren Eigentümern eine gewisse Flexibilität und finanzielle Erleichterung gewährleistet werden.

Wenn Sie weitere Fragen oder Beratung zu den Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes und deren Auswirkungen auf Ihre Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser kompetentes Team von Immobilien Office Gießen freut sich darauf, Ihnen mit individuellem Rat und maßgeschneiderten Lösungen zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Immobilienbereich.

Modellhaus steht auf Geldscheinen

Inflation & steigende Zinsen: Wie wirkt sich das auf die Immobilien­preise aus?

Kaufinteressenten mussten sich bereits in den letzten Jahren mit stetig steigenden Immobilienpreisen arrangieren – doch dafür waren wenigstens die Zinsen niedrig. Angesichts der Rekordinflation und der Zinserhöhungen durch die EZB sind viele Käufer nun verunsichert und fragen sich: Wird meine Wunschimmobilie jetzt noch teurer?

Steigende oder sinkende Nachfrage?

Immobilienpreise sind vom Verhältnis von Angebot zu Nachfrage abhängig. Die Erhöhung der Zinsen soll bewirken, dass die Nachfrage nach Krediten zurückgeht und die im Umlauf befindliche Geldmenge abnimmt. Aber: Die Nachfrage nach Immobilien wird vermutlich nicht abebben und die Immobilienpreise werden weiterhin steigen – eventuell nur etwas langsamer. Für Interessenten bedeutet das: Kaufen Sie zeitnah ein Eigenheim, sofern Sie eine Immobilie finden, die zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Wünschen passt. Sollte die Nachfrage nach Immobilien wider Erwarten sinken, ist das für Interessenten sogar vorteilhaft, denn eine geringere Nachfrage bedeutet weniger Konkurrenz.

Lassen Sie sich nicht durch steigende Zinsen verunsichern

Durch die mit der Inflation einhergehende Zinserhöhung durch die Europäische Zentralbank sollten Sie sich als Kaufinteressent nicht allzu sehr verunsichern lassen. Trotz Zinsanstieg befinden sich die Zinsen in Europa nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Als Eigentümer einer Immobilie profitieren Sie zudem von einem guten Inflationsschutz, denn Sachwerte behalten auch in Krisenzeiten ihren Wert oder nehmen sogar an Wert zu. Dennoch sollten Sie bedenken, dass sich die Gesamtkaufsumme für eine Immobilie durch den Zinsanstieg erhöht hat. Das müssen Sie bei der Planung der Finanzierung unbedingt berücksichtigen. Ist eine höhere monatliche Belastung durch höhere Zinsen für Sie finanziell nicht stemmbar, können Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim durch längere Laufzeiten vielleicht dennoch erfüllen.

Was bedeuten Inflation und Zinserhöhung für Verkäufer?

Für Immobilienverkäufer haben Inflation und Zinserhöhung nur dann negative Folgen, wenn die Nachfrage dadurch abnimmt. Aus folgenden Gründen ist das jedoch nicht zu erwarten:

  • Gerade in Krisenzeiten ist das Bedürfnis nach einem Eigenheim groß
  • Es herrscht nach wie vor Mangel an Wohnraum
  • Immobilien sind inflationssicher

Die Tatsache, dass Immobilien eine sichere Investitionsform darstellen, erhöht den Kreis potenzieller Käufer. Auch Kapitalanleger sind nun verstärkt auf der Suche nach geeigneten Anlageobjekten. Als Verkäufer müssen Sie also keine Sorge haben, dass sich für Ihre Immobilie kein Käufer findet. Auch die Angst vor fallenden Preisen ist in der Regel unbegründet.

Noch Fragen? Wir haben die Antworten

Wenn Sie sich ganz individuell zum Thema Inflation und Immobilienpreise beraten lassen möchten, vereinbaren wir gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.

Aktenordner mit Aufschrift Grundsteuer

Grundsteuer­reform 2022: Alle Änderungen im Überblick

Durch die Grundsteuerreform 2022 verändert sich die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sind nun verpflichtet, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Doch warum hat das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung eigentlich als verfassungswidrig beurteilt und was müssen Immobilienbesitzer jetzt alles beachten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen hält der folgende Ratgeber für Sie bereit.

Was ist die Grundsteuer und wie wurde sie bislang berechnet?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine jährliche Abgabe an das Finanzamt, die von allen Grundstückseigentümern zu zahlen ist – unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Auch die Größe und die Art der Bebauung sind für die Grundsteuerpflicht unerheblich.

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt, in der die Immobilie sich befindet. Bislang erfolgte die Berechnung mithilfe des sogenannten Einheitswerts. Da dieser in den alten Bundesländern von 1935 und in den neuen von 1964 stammt, entschied das Bundesverfassungsgericht 2018, dass die Grundsteuerberechnung mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist und reformiert werden muss.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2022?

Durch die Grundsteuerreform 2022 verliert der Einheitswert seine Gültigkeit als Berechnungsgrundlage. Die bisher genutzte Formel, bestehend aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz, verändert sich hingegen nicht. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt ermittelt, und zwar auf Grundlage einer Feststellungserklärung, die von jedem Eigentümer beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist – erstmalig im Jahr 2022 und dann alle sieben Jahre.

Bei der Festlegung der Steuermesszahl kommt es darauf an, wie das Grundstück genutzt wird:

  • Grundsteuer A: agrarische Nutzung
  • Grundsteuer B: bauliche Nutzung
  • Grundsteuer C: unbebaute Grundstücke

Die Grundsteuer C mit ihrem hohen Hebesatz wurde erst durch die Grundsteuerreform wieder eingeführt. Sie soll Eigentümer dazu motivieren, ihre Grundstücke zu bebauen, um die Steuerlast zu verringern.

Ich bin Eigentümer einer Immobilie – was muss ich nun tun?

Als Eigentümer einer Immobilie müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Dies geht nur in digitaler Form über das Online-Steuerportal Elster. Eine Abgabe in Papierform ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sofern Sie noch nicht bei Elster registriert sind, müssen Sie zunächst einen Authentifizierungscode anfordern. Da dies mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, sollten Sie sich frühzeitig um Ihren Elster-Zugang kümmern.

Bei der Grundsteuererklärung müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • zur Grundstücksfläche
  • zur Grundstückslage
  • zum Bodenrichtwert
  • zur Art des Gebäudes
  • zur Wohnfläche
  • zum Baujahr des Gebäudes

Ab wann muss ich die veränderte Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuerreform wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Finanzämter müssen mehr als 35 Millionen Grundstücke neu bewerten, weshalb die neue Grundsteuer erst 2025 fällig wird. Bei der Höhe kann es zu Änderungen kommen. Dabei gilt: Wer von der bisherigen Regelungen profitiert hat, zahlt in Zukunft gegebenenfalls etwas mehr.

Für eine individuelle Beratung zum Thema Grundsteuerreform kontaktieren Sie uns gerne. Das Team vom Immobilien Office Gießen ist für Sie da und berät Sie ganz individuell.